Neue Abschreibungsmöglichkeiten: Steuervorteile für Kapitalanleger nutzen
13 Juni '24
Die Zeichen für eine Investition in eine private Kapitalanlage stehen gerade günstig. Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz für neu gebaute Wohnimmobilien auch das steuerliche Instrument der „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) angepasst. Das bedeutet: Wer jetzt eine Neubau-Immobilie kauft und diese vermietet, kann unter bestimmen Voraussetzungen jährlich bis zu 5 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten (bzw. in den Folgejahren vom jeweiligen Restwert) abschreiben und somit Steuern sparen. Nutzen Sie diese Chance, investieren Sie in Ihre Zukunft und sorgen Sie finanziell vor – mit einer Kapitalanlage in Ihrem Wunschort – beispielsweise mit einer Wohnung in der Region Südbaden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die degressive Abschreibung (Abschreibung für Abnutzung):
✔️ rechtswirksam geschlossener Kaufvertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029
✔️ Erwerb einer Immobilie vor oder im Jahr der Fertigstellung
✔️ Vermietung der Wohnung
Spielen Sie mit dem Gedanken, die Steuervorteile für sich zu nutzen?
Dann melden Sie sich bei uns. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu Ihrem Wohnungsfavoriten zusammen, damit Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die Abschreibungsmöglichkeiten beraten lassen können.
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